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Quellen
Lohnkeil dokumentiert Quellen getrennt von Rechenlogik und Validierung. Offizielle Quellen belegen die Parameter; externe Rechner dienen nur zur Plausibilisierung.
Quellenledger
| Quelle | Verwendet für | Jahr | Letzter Prüfstand | Quellenstatus | Rechenstatus | Link / Nachweis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| WKO Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | DZ-Satz je BundeslandVerwendet für die bundeslandspezifische DZ-Berechnung im Standardfall. | 2025/2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| Sozialversicherung Beitragssätze, Zulagen, Umlagen Stand 01.01.2026 | Wohnbauförderungsbeitrag DienstnehmeranteilDie amtliche Tabelle weist 0,50 % DN aus und nennt Wien ab 01.01.2026 als Ausnahme mit 0,75 %; externe Ergebnisreferenzen bleiben offen. | 2026 | 2026-06-12 | Geprüft | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| Sozialversicherung Beitragssätze, Zulagen, Umlagen Stand 01.01.2026 | Wohnbauförderungsbeitrag DienstgeberanteilDie amtliche Tabelle weist 0,50 % DG aus und nennt Wien ab 01.01.2026 als Ausnahme mit 0,75 %; WBF wird in der DG-SV nicht zusätzlich addiert. | 2026 | 2026-06-12 | Geprüft | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| WKO Aktuelle Werte: Lohnverrechnung | Dienstgeberbeitrag DBAktiver Engine-Parameter. Die WKO-Übersicht nennt ab 2025 einen DB-Satz von 3,7 %. | 2025/2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| WKO Aktuelle Werte: Lohnverrechnung | KommunalsteuerAktiver Engine-Parameter. Die WKO-Übersicht nennt einen Kommunalsteuersatz von 3 %. | 2025/2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS BMSVG § 6 und ÖGK Betriebliche Vorsorge | Betriebliche Vorsorge / BMSVGVerwendet mit 1,53 % auf laufendes Entgelt und Sonderzahlungen; Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage bleiben laut ÖGK/RIS außer Betracht. | 2026 | 2026-06-12 | Geprüft | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| Sozialversicherung Höchstbeitragsgrundlagen | Monatliche HöchstbeitragsgrundlageVerwendet zur Deckelung der laufenden SV-Bemessungsgrundlage. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| Sozialversicherung Höchstbeitragsgrundlagen | Sonderzahlungs-HöchstbeitragsgrundlageVerwendet in der Berechnung für 13./14.; externe Referenzvalidierung bleibt offen. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 33 | LohnsteuertarifstufenVerwendet für Tarifstufen und Absetzbeträge der laufenden Lohnsteuer. | laufende Fassung | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 66 | Lohnsteuer-Abzugsmethode laufender BezugMonatsweg mit Hochrechnung und Absetzbeträgen ist umgesetzt; Tageszeiträume und externe Rundungsgegenprüfung bleiben offen. | 2026 | 2026-06-12 | Detailprüfung offen | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 33 Abs. 5 Z 1 | Verkehrsabsetzbetrag BasisAktiver Jahresbetrag von 496 EUR für den laufenden Standardfall. | 2026 | 2026-06-12 | Geprüft | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 33 Abs. 5 Z 3 | Zuschlag zum VerkehrsabsetzbetragNur Veranlagungsparameter: 804 EUR bis 19.761 EUR Einkommen, gleichmäßige Einschleifung bis 30.259 EUR. Nicht in der laufenden Lohnverrechnung eingerechnet. | 2026 | 2026-07-28 | Geprüft | Nur Veranlagung · nicht eingerechnet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 16 Abs. 3 | WerbungskostenpauschbetragAktiver Jahresbetrag von 132 EUR für nichtselbständige Einkünfte ohne besonderen Nachweis. | 2026 | 2026-06-12 | Geprüft | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| Sozialversicherung Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen | ALV-Staffel DienstnehmeranteilGrenzwerte und Sätze Stand 01.01.2026 belegt; Ergebnisse bleiben bis zu archivierten Fremdsystemfällen intern getestet. | 2026 | 2026-06-12 | Geprüft | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| Sozialversicherung Werte 2026 | Geringfügigkeitsgrenze 2026Verwendet zur automatischen Erkennung geringfügiger Beschäftigung bis 551,10 EUR monatlich. | 2026 | 2026-06-12 | Geprüft | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| WKO Beitragswesen Dienstnehmer 2026 | Arbeitgeber-UV bei GeringfügigkeitIm einfachen geringfügigen Standardfall wird die Arbeitgeber-Unfallversicherung mit 1,10 % berechnet. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| WKO Aktuelle Werte: Lohnverrechnung | DB/DZ/Kommunalsteuer-Freigrenze und FreibetragUnternehmensbezogen. Standard ist normale Unternehmenslohnssumme über 1.460 EUR; Kleinstbetrieb/Freibetrag kann optional aktiviert werden. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 16 | Pendlerpauschale manuell§ 16 belegt die Regel; Lohnkeil übernimmt nur einen manuellen Monatswert, prüft keinen Anspruch und berechnet keine Pendlerdistanz. | 2025/2026 | 2026-06-12 | Detailprüfung offen | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 16 und § 33 | Pendlereuro manuell§ 16 verweist auf Pendlereuro; Lohnkeil übernimmt nur einen manuellen Monatswert und ersetzt keinen Pendlerrechner. | 2025/2026 | 2026-06-12 | Detailprüfung offen | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 33 Abs. 3a | Familienbonus Plus unter 18 monatlichVerwendet als manuelle Monatseingabe mit 166,68 EUR pro Kind vor Anteil. Keine Anspruchsprüfung und keine externe Referenzvalidierung. | laufende Fassung | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 33 Abs. 3a | Familienbonus Plus ab 18 monatlichVerwendet als manuelle Monatseingabe mit 58,34 EUR pro Kind vor Anteil. Keine Anspruchsprüfung und keine externe Referenzvalidierung. | laufende Fassung | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 33 Abs. 3a | Familienbonus Plus voller/halber AnteilVerwendet nur als manuell gewählter voller oder halber Anteil. Keine Unterhalts- oder Haushaltslogik. | laufende Fassung | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 129 | Arbeitgeber-Berücksichtigung Familienbonus PlusDokumentiert die Berücksichtigung durch den Arbeitgeber auf Erklärung/Nachweis. Lohnkeil prüft diese Voraussetzungen nicht. | laufende Fassung | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS Sachbezugswerteverordnung | Sachbezug manuellAktiver Engine-Parameter als manuelle Monatseingabe. Lohnkeil bewertet keinen Firmenwagen und berechnet keinen Sachbezug automatisch. | 2025/2026 | 2026-06-12 | Detailprüfung offen | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS Sachbezugswerteverordnung | Sachbezug BemessungsgrundlageInterne Stabilisierung: manueller Monatswert erhöht im aktuellen Engine-Scope SV- und Steuerbemessungsgrundlage. Detailquelle bleibt offen. | 2025/2026 | 2026-06-12 | Detailprüfung offen | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS Sachbezugswerteverordnung | Sachbezug Abzug vom Netto-BarbetragInterne Stabilisierung: manueller Sachbezugswert wird nicht als Bargeld ausgezahlt. Detailquelle bleibt offen. | 2025/2026 | 2026-06-12 | Detailprüfung offen | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS | EStG § 67Sonderzahlungen sind als berechnete Werte implementiert, externe Referenzvalidierung bleibt offen. | laufende Fassung | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | Nicht im Standardfall verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 67 | Sonderzahlungen FreibetragVerwendet für den 620-EUR-Freibetrag innerhalb der festen § 67-Besteuerung. | laufende Fassung | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 67 | Sonderzahlungen 6%-StufeVerwendet für den begünstigten 6%-Teil sonstiger Bezüge innerhalb des Jahressechstels. | laufende Fassung | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 67 | Sonderzahlungen 27%-StufeVerwendet für die 27%-Stufe innerhalb der festen § 67-Besteuerung. | laufende Fassung | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 67 | Sonderzahlungen 35,75%-StufeVerwendet für die 35,75%-Stufe innerhalb der festen § 67-Besteuerung. | laufende Fassung | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| RIS EStG § 67 | JahressechstelVerwendet zur Abgrenzung begünstigter sonstiger Bezüge vom Überhang. | laufende Fassung | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| Sozialversicherung Höchstbeitragsgrundlagen | Sonderzahlungs-SV-HöchstbeitragsgrundlageVerwendet zur jährlichen Deckelung der SV-Basis für Sonderzahlungen. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| Sozialversicherung Höchstbeitragsgrundlagen | Kein WBF auf SonderzahlungenSonderzahlungen werden ohne Wohnbauförderungsbeitrag gerechnet. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| Sozialversicherung Höchstbeitragsgrundlagen | Keine AK auf SonderzahlungenSonderzahlungen werden ohne Arbeiterkammerumlage gerechnet. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| WKO Beitragswesen Dienstnehmer 2026 | SV-Sätze 2026Verwendet für laufende DN-/DG-SV-Komponenten; Detailgegenprüfung je Fall bleibt im Ledger sichtbar. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | Nicht im Standardfall verwendet | Quelle öffnen |
| WKO Dienstgeberabgabe Wien | Wiener Abgabe als Anzeige-AnnahmeNicht Teil der Payroll-Engine. In Wien nur in absoluten Gesamtkosten angezeigt, wenn die UI-Annahme aktiv ist; Befreiungen werden nicht automatisch erkannt. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | Nicht im Standardfall verwendet | Quelle öffnen |
| ÖGK Dienstgeberabgabe | Geringfügigkeits-Dienstgeberabgabe optionalNicht automatisch eingerechnet. Nur aktiv, wenn die Sonderfall-Annahme mehrere geringfügig Beschäftigte über Abgabengrenze gewählt wird. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | In der Berechnung verwendet | Quelle öffnen |
| WKO Beitragswesen Dienstnehmer 2026 | Alter-60-Ausnahmen ausgeschlossenNicht eingerechnet, weil die öffentliche Eingabe kein Alter und keinen relevanten Beschäftigungsmonat erfasst. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | Nicht im Standardfall verwendet | Quelle öffnen |
| WKO Beitragswesen Dienstnehmer 2026 | BUAK, Schlechtwetter und Nachtschwerarbeit ausgeschlossenNicht eingerechnet, weil diese Abgaben Branchen-, Tätigkeits- und Kollektivvertragsbezug brauchen. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | Nicht im Standardfall verwendet | Quelle öffnen |
| RIS Behinderteneinstellungsgesetz | Ausgleichstaxe ausgeschlossenNicht eingerechnet, weil diese Pflicht von Beschäftigtenzahl, Pflichtstellen und tatsächlicher Besetzung abhängt. | 2026 | 2026-06-12 | Quelle verlinkt | Nicht im Standardfall verwendet | Quelle öffnen |
| BMD / RZL / DPW / externe Lohnverrechnungssysteme | Externe Referenzwerte SonderzahlungenNoch keine externen §67-Referenzwerte hinterlegt. | 2026 | offen | Referenz offen | Nicht im Standardfall verwendet | Nachweis noch offen |
RIS
Sozialversicherung und Arbeitgeberabgaben
Referenzsysteme
BMF-Brutto-Netto-Rechner als Plausibilisierung · Nachweis offen
BMD / RZL / DPW / externe Lohnverrechnungssysteme als Plausibilisierung · Nachweis offen
Quellenpflege
Quellen und Evidence-Dateien sollen mit Abrufdatum dokumentiert werden. Keine Screenshots, PDF-Ausdrucke oder Referenzwerte werden erfunden.
Eine verlinkte Quelle bedeutet nicht automatisch, dass jeder dort beschriebene Spezialfall berechnet wird. Lohnkeil grenzt aktuell insbesondere Ausnahmen zur Wiener Dienstgeberabgabe, Geringfügigkeits-Dienstgeberabgabe, Ausgleichstaxe, BUAK-/Schlechtwetterfälle, Alter-60-Ausnahmen, Sachbezüge und Ausfallzeiten aus.