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Methodik

Lohnkeil berechnet den österreichischen Standardfall 2026 transparent und bewusst eng. Das Tool soll Entscheidungen unterstützen, nicht professionelle Lohnverrechnung, Steuerberatung oder Rechtsberatung ersetzen.

Was wird berechnet?

  • Sozialversicherung der Arbeitnehmer:innen für laufende Bezüge, komponentenweise geführt und ab der Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt.
  • Einfache geringfügige Beschäftigung bis 551,10 € monatlich und niedrige Einkommen mit reduziertem Arbeitslosen-Beitrag.
  • Lohnsteuer für laufende Bezüge im Standardfall.
  • Sozialversicherung der Arbeitgeber inklusive IESG, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer und betriebliche Vorsorge im Standardfall.
  • Betriebliche Vorsorge ohne Höchstbeitragsgrundlage, auch auf Sonderzahlungen in der Jahresbetrachtung.
  • Für Wien: Wiener Abgabe in den absoluten monatlichen Firmenkosten als Jahresdurchschnitt, wenn diese Annahme zutrifft.
  • Gehaltserhöhungs-Szenarien, Arbeitgeberkosten pro Monat und jährliche Arbeitgeberkosten mit 13./14. Gehalt.

Aktueller geprüfter Umfang

Österreich · 2026 · Standardfall für Angestellte · laufendes Monatsbrutto und monatliche Arbeitgeberkosten · keine Sonderfälle · intern hart geprüft; 13./14. und Jahreswerte intern getestet, externe Nachweise offen

Die aktiven 2026-Konstanten sind mit offiziellen Quellen belegt. Zusätzlich prüft ein unabhängiger Referenzrechner in den Tests die Standardfälle für Wien, Oberösterreich und Burgenland.

Bewusst offene Punkte

Lohnkeil prüft keine Ansprüche für Pendlerpauschale, Familienbonus, Sachbezug oder Freibeträge. Diese Themen bleiben Sonderfälle und werden nicht als Standardfall verkauft.

Arbeiter:innen, freie Dienstnehmer:innen, Beamte, Lehrlinge, mehrere Dienstverhältnisse, Selbstversicherung bei Geringfügigkeit, Überstunden, Kollektivvertrags-Sonderregeln, Kurzarbeit, Altersteilzeit, Wochen-/Krankengeldfälle, Geschäftsführer-Sonderfälle und grenzüberschreitende Fälle sind nicht freigegeben.

Die Wiener Abgabe wird in Wien nur für die absoluten monatlichen Firmenkosten als Jahresdurchschnitt berücksichtigt, wenn diese Annahme aktiv ist: 2 € je angefangene Woche, also 104 € pro Jahr bzw. 8,67 € pro Monat. Sie erhöht sich durch eine reine Gehaltserhöhung nicht. Befreiungen wie über 55 Jahre, Lehrverhältnisse, höchstens 10 Wochenstunden oder weitere Sonderfälle werden nicht automatisch erkannt.

Die pauschalierte Geringfügigkeits-Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügig Beschäftigten wird nur bei aktivierter Sonderfall-Annahme eingerechnet. Weiterhin nicht eingerechnet sind Ausgleichstaxe, BUAK-, Schlechtwetter- und Nachtschwerarbeitsfälle, Alter-60-Ausnahmen bei UV/DB/DZ, sowie reale Produktivitätskosten durch Urlaub, Feiertage, Krankenstand, Pflegefreistellung, freiwilligen Sozialaufwand oder Sachbezugsbewertungen.

Für Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer ist die normale Arbeitgeber-Annahme Standard: Die Unternehmenslohnssumme liegt über 1.460 € und der Kleinbetriebs-Freibetrag wird nicht angewendet. Kleinstbetrieb/Freibetrag kann in den Details bewusst aktiviert werden.

Warum kann das Bundesland etwas ändern?

Das Bundesland ändert vor allem Arbeitgeberabgaben wie den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. In Wien ändert sich ab 2026 zusätzlich der Wohnbauförderungsbeitrag, deshalb kann sich dort auch das Netto geringfügig unterscheiden.